Gesellschaft ist ein eigenständiges Wesen, ein Wesen "sui generis"
(n. Durkheim).
Unter Kollektivbewusstsein versteht man das Handeln und Fühlen
von Gruppen/von Gesellschaften, nicht das von Einzelnen.
Begründung: Gesellschaft bleibt bestehen, auch wenn ihre Mitglieder
ausgetauscht werden. Repräsentiert wird das Kollektivbewusstsein durch
die Hinterlassenschaften früherer Generationen, durch Technik, durch
Häuser ebenso wie durch die Religion.
Das wesentliche Merkmal der Lebenswelt besteht demgegenüber darin,
dass diese nicht bestimmte Inhalte darstellt, sondern die sprachlichen
Mittel für eine durch Verständigung erzielte Übereinkunft
bereitstellt. Sind als strukturelle Komponenten der Lebenswelt Kultur,
Gesellschaft und Persönlichkeit differenziert, und verständigen
sich die Aktoren über eigene Interpretationen, verliert die Lebenswelt
ihre festlegende Gewalt. Erst durch Verständigung kann die Lebenswelt
ihren Charakter als Kollektivbewusstsein verlieren (s. Habermas 1995 II,
S. 203). Das kollektive Sein schafft eigene Gesetze. Diese sind nicht aus
den Einzelelementen ableitbar (z.B. aus den Elementen H und O lässt
sich nicht die Eigenschaft des Wassers ableiten. Wesentlich ist der holistische
Charakter als eigenständige Realität, nicht die individuellen
Beziehungen der Akteure in ihrem Verflechtungszusammenhang. Die Gruppe
denkt, fühlt, handelt ... und hat dabei ein Kollektivbewusstsein.
Beispiel Nachbarschaft/christliches Umfeld: "Man hängt am Sonntag draußen keine Wäsche zum Trocknen auf", abweichendes Verhalten wird sanktioniert. Spricht man mit den Nachbarn diese Norm als kulturell geprägt an, kann man gegenseitige Akzeptanz erlangen.
Begründung:
Quellen: Esser 1993, S. 403 ff./Habermas 1995 II, S. 203
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