Zugespitzt handelt es sich bei dem SDA und dem IDA um einen Absorptionsansatz. Dagegen spricht: Das Grundrecht auf Bildung und das Recht auf einen ausbildungsentsprechenden Arbeitsplatz sind nicht ohne weiteres vereinbar. Sollen beide gültig sein, so muss das Grundrecht auf Bildung gegenüber dem Recht auf einen ausbildungsadäquaten Arbeitsplatz zurücktreten, denn das BeS kann nicht zur Absorption wie immer gearteter Qualifikationen gezwungen werden.
Der Statusdistributionsansatz wirft die Frage auf, in welchem Verhältnis die Qualifikationsebenen in BiS und BeS zueinander stehen: Im BIS kommt es zu einer auf dem Kopf stehenden Pyramide, das BeS weist eine richtige Pyramidenstruktur auf. Zur Erklärung dieses Problems müssen fünf Faktoren berücksichtigt werden:
MRA bedeutet „Arbeitskräftebedarfsansatz“ (Manpower
Requirement Approach), er orientiert sich an der Nachfrage nach Arbeitsleistung.
Der MRA legt den Bedarf des Wirtschaftssystems zugrunde, um Qualifikationen
zu verwerten. Der Bedarf und damit die Arbeitskräfteplanung wird an
der wirtschaftlichen Entwicklung ausgerichtet und das Bildungswesen als
gegeben angenommen (Subordinationsansatz).
Es besteht allerdings das ungelöste Problem der Vorausschätzung
des zukünftigen Wirtschaftswachstums, sodass der Bildungsbedarf dafür
kaum berechnet werden kann.
Diese Ansätze orientieren sich an den Resultaten der individuellen (IDA) und der gesellschaftlichen Bildungswünsche (SDA, Social Demand Approach; Ansatz der sozialen Nachfrage), d.h. am Angebot an Arbeitsleistung und der Nachfrage nach ausbildungsadäquaten Arbeitsplätzen. Dieser Ansatz nimmt das Beschäftigungswesen als strukturelle Konstante an, was aber bekanntlich nicht unproblematisch ist.
© Claus-Henning Ammann 2002, www.multimedia-pflege.de