Marksteine in der Abstimmung von Bildungs- und Beschäftigungssystem



Wie erfolgt die Abstimmung zwischen Bildungssystem (BiS) und Beschäftigungssystem (BeS)?


Zugespitzt handelt es sich bei dem SDA und dem IDA um einen Absorptionsansatz. Dagegen spricht: Das Grundrecht auf Bildung und das Recht auf einen ausbildungsentsprechenden Arbeitsplatz sind nicht ohne weiteres vereinbar. Sollen beide gültig sein, so muss das Grundrecht auf Bildung gegenüber dem Recht auf einen ausbildungsadäquaten Arbeitsplatz zurücktreten, denn das BeS kann nicht zur Absorption wie immer gearteter Qualifikationen gezwungen werden. 


Der Statusdistributionsansatz wirft die Frage auf, in welchem Verhältnis die Qualifikationsebenen in BiS und BeS zueinander stehen: Im BIS kommt es zu einer auf dem Kopf stehenden Pyramide, das BeS weist eine richtige Pyramidenstruktur auf. Zur Erklärung dieses Problems müssen fünf Faktoren berücksichtigt werden:


Bedarfsansatz (MRA):

MRA bedeutet „Arbeitskräftebedarfsansatz“ (Manpower Requirement Approach), er orientiert sich an der Nachfrage nach Arbeitsleistung. Der MRA  legt den Bedarf des Wirtschaftssystems zugrunde, um Qualifikationen zu verwerten. Der Bedarf und damit die Arbeitskräfteplanung wird an der wirtschaftlichen Entwicklung ausgerichtet und das Bildungswesen als gegeben angenommen (Subordinationsansatz). Es besteht allerdings das ungelöste Problem der Vorausschätzung des zukünftigen Wirtschaftswachstums, sodass der Bildungsbedarf dafür kaum berechnet werden kann.
 

Angebotsansätze (SDA/IDA)

Diese Ansätze orientieren sich an den Resultaten  der individuellen (IDA) und der gesellschaftlichen  Bildungswünsche (SDA, Social Demand Approach; Ansatz der sozialen Nachfrage), d.h. am Angebot an Arbeitsleistung und der Nachfrage nach ausbildungsadäquaten Arbeitsplätzen. Dieser Ansatz nimmt das Beschäftigungswesen als strukturelle Konstante an, was aber bekanntlich nicht unproblematisch ist.

© Claus-Henning Ammann 2002, www.multimedia-pflege.de